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Das Bundespatentgericht beurteilt als das erstinstanzliche Patentgericht des Bundes zivilrechtliche Streitigkeiten über Patente. Es beurteilt u.a. sowohl Verletzungs- als auch Bestandesfragen. Das Bundespatentgericht entscheidet als Vorinstanz des Bundesgerichts.

Das Bundespatentgericht hat seine Tätigkeit am 1. Januar 2012 aufgenommen. Sitz des Bundespatentgerichts ist St. Gallen. Die Büros des Bundespatentgerichts befinden sich an der St. Leonhard-Strasse 49, die Verhandlungen finden im Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts an der Kreuzackerstrasse 12, St. Gallen, statt.

 

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Bundespatentgericht
St. Leonhard-Strasse 49
9023 St. Gallen
+41 58 465 21 10

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