Organisation
Richter
Neben zwei hauptamtlichen Richtern sind am Bundespatentgericht 36 nebenamtliche Richterinnen und Richter tätig, wovon 25 mit technischer und 11 mit juristischer Ausbildung. Sie alle verfügen über ausgewiesene Kenntnisse auf dem Gebiet des Patentrechts.
Gerichtsleitung
Die Gerichtsleitung besteht aus dem Präsidenten (Dieter Brändle), dem zweiten hauptamtlichen Richter (Tobias Bremi) und dem Vizepräsidenten (Frank Schnyder).
Spruchkörper
Ordentliche Prozesse:
Die einzelnen Fälle werden von Spruchkörpern mit drei, fünf oder sieben Richterinnen und Richtern behandelt. In jedem Spruchkörper wirken sowohl Juristinnen oder Juristen als auch Technikerinnen oder Techniker mit. Die Besetzung der Spruchkammern erfolgt nach fachlichen Kriterien.
Vorsorgliche Massnahmen:
Vorsorgliche Massnahmen werden vom Präsidenten als Einzelrichter behandelt. Wenn die rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse es erfordern, kann in Dreierbesetzung entschieden werden. Ist das Verständnis eines technischen Sachverhalts für den Entscheid von besonderer Bedeutung, muss in Dreierbesetzung entschieden werden.


